Wie finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich aus Beiträgen der Versicherten, die einen konstanten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens, hälftig von Arbeitgebern und - nehmern getragen, einzahlen. Darüber hinaus ist ein Zuschuss des Bundes notwendig, um die Finanzierung der Renten zu sicheren. Dieser Bundeszuschuss wird zum Großteil für sogenannnte versicherungsfremde Leistungen verwendet, etwa die Anrechnung von Ausbildungs- oder Erziehungszeiten.
Die Höhe der Rente bemisst sich an der Höhe der eingezahlten Beiträge und Dauer der Mitgliedschaft, abhähngig vom Lohn. Für die Zeit der Mitgliedschaft in der Rentenversicherung werden zur Berechnung des Rentenanspurchs sogenannte Entgeltpunkte ermittelt. Dazu wird der individuelle Verdienst des Beitragszahlers durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten geteilt. Für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst gibt es einen Entgeltpunkt, wer die Hälfte verdient, bekommt 0,5 Entgeltpunkte. Ein Verdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze entsprach 2014 etwa 2,07 Entgeltpunkten.